Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Wätzmann sind arbeitsrechtliche Streitfälle. Hier betreuen wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen. Beispielsweise kümmern wir uns um die Ausgestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen, machen Ansprüche auf Lohn, Gehalt, Urlaub oder Mutterschutz geltend oder handeln nach Kündigungen Abfindungen aus. Wir stehen als Rechtsbeistand bei Kündigungsschutzklagen oder bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat zur Verfügung. Arbeitgeber beraten wir bei Umstrukturierungen und bei Fragen der Mitarbeiterbeteiligung.
Wir informieren Sie nach der aktuellen Rechtsprechung und begleiten Sie selbstverständlich bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, sofort einen Anwalt einzuschalten. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung erhoben werden. Schnelles Handeln ist dann erforderlich.
Wir beraten Sie zum Beispiel bei folgenden Anliegen und Themen:
- Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung- und Abwehr von Lohnforderungen
- Geltendmachung von Abfindungen
- Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz
- Abmahnungen, Versetzungen und Betriebsübergang
- Mutterschutz & Elternzeit
- Schwerbehindertenrecht, Sonderkündigungsschutz
- Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutzverfahren
- Recht auf Berufsausbildung
- Betriebsverfassung und Tarifvertrag
Sie haben Fragen oder benötigen unsere Hilfe? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.