Die Kanzlei Wätzmann ist im Verkehrszivilrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht tätig. Wir kümmern uns nach einem Verkehrsunfall um die Regulierung des Unfallschadens, ob, und wie lange Mietwagen oder Nutzungsausfall gezahlt werden, um die Abwehr von Regressansprüchen der Versicherungen und verteidigen Mandanten nach einem möglichen Straf- oder Bußgeldverfahren.
Wir vertreten Unfallopfer als Nebenkläger und stehen Rechtsratsuchenden bei einem drohenden Fahrverbot oder bei anderen Führerscheinangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite – wenn nötig setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat die Versicherung des Unfall-Verursachers die Rechtsanwaltkosten zu übernehmen. In diesem Fall kostet Sie das Recht auf die Vertretung durch einen Anwalt keinen Euro.
Schnelle und unkomplizierte Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei folgenden Anliegen und Themen:
- Ordnungswidrigkeiten
- Verwarnungen bzw. Bußgeldern
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Alkohol am Steuer
- Telefonieren während der Fahrt (Handy am Steuer)
- Haftungsfragen
- Schadensregulierung
Sie haben Fragen oder benötigen unsere Hilfe? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.