Wenn die Baukosten plötzlich zu explodieren drohen, Baumängel auftreten oder gar ein Baustopp droht, können Sie auf die Kompetenz der Kanzlei Wätzmann in baurechtlichen Fragen zurückgreifen. Wir beraten und vertreten Sie bei Streitfällen rund um das Thema Architektenhaftung und bei anderen architektenrechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Kanzlei Wätzmann vertritt Bauherren, Architekten, das Bauhandwerk, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger.
Kompetente Beratung schon in der Planungsphase
In der Planungsphase sowie bei der Vertragsgestaltung eines Bauvorhabens können und sollten mögliche Probleme, Nachteile bzw. unnötige Kosten durch eine kompetente rechtliche Beratung vermieden werden. Durch die rechtzeitige Einschaltung der Kanzlei Wätzmann können der Bauablauf kontrolliert werden, vorzeitige Zahlungen für den Bauherren oder ungesicherte Zahlungsrückstände für den Bauunternehmer bzw. Handwerker verhindert werden. Langwierige Auseinandersetzungen nach Beendigung des Bauvorhabens kann durch eine fristgerechte Mängelanzeige durch die Kanzlei Wätzmann vermieden werden.
Wir beraten Sie zum Beispiel bei folgenden Anliegen und Themen:
- Vertragsgestaltung
- Rechtlichen Begleitung bei Konfliktsituationen
- Durchsetzung von Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen
- Beratung im Falle der Insolvenz eines Handwerkers, Bauunternehmers oder Bauherrn
Frühzeitige, kompetente und schnelle Hilfe löst Probleme und vermeidet unnötige Kosten!
Sie haben Fragen oder benötigen unsere Hilfe? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.